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PFERDERECHT

VERTRAGSRECHT

VEREINSRECHT

[WIRTSCHAFTSRECHT]

Wirtschaftsrecht

„Wirtschaftsrecht“ ist ein schillernder Begriff, für den es nicht die eine, allgemein anerkannte Definition gibt. „Wirtschaftsrecht“ hat den Charakter eines Oberbegriffs für eine Vielzahl von Rechtsgebieten, die Bezug zu Wirtschaft haben.

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[PFERDERECHT]

Pferderecht

Rechtsanwälte Beaucamp & Beaucamp beraten und vertreten Sportreiter, Gestüte, Reitvereine, Pferdebetriebe, Reitlehrer, Pferdehalter, Inhaber von Reitbeteiligungen, Tierärzte oder auch Hufschmiede bundesweit und über die Grenzen von Deutschland hinaus.

WIRTSCHAFTSRECHT

VEREINSRECHT

VERTRAGSRECHT

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[VERTRAGSRECHT]

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ein weites Feld und bedarf der auf den Einzelfall abgestimmten Beratung.

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[VEREINSRECHT]

Vereinsrecht

Rechtsanwälte Beaucamp & Beaucamp ergänzen ihr Portfolio um den weiteren Baustein - Vereins- und Stiftungsrecht - der bundesweiten Beratung von Vereinen und Verbänden. Die Gebiete Gründung, gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Vertretung sowie Umwandlungen und Strategieberatung gehören hierbei zum Tagesgeschäft.

WIRTSCHAFTSRECHT

PFERDERECHT

VERTRAGSRECHT

Die Allianz lehnt ihre Einstandspflicht insbesondere mit den folgenden Argumenten ab:

  • Betriebsschließungen aufgrund von Allgemeinverfügungen lösen den Versicherungsfall nicht aus.
  • Betriebsschließungen lösen den Versicherungsfall nur dann aus, wenn von dem betroffenen Betrieb eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit anderer ausgeht; erforderlich sind also Krankheitsfälle im Unternehmen.
  • Betriebsschließungen aufgrund von Maßnahmen zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung von COVID-19 seien aber aus generalpräventiven Gründen erfolgt.
  • COVID-19 wird in den Versicherungsbedingungen nicht als versicherter Krankheitserreger genannt.

Wir haben bereits dargelegt, dass diese Argumente nicht überzeugen!!

Christoph Wetzel, der Vorstandschef der HDI Versicherung AG – ein Wettbewerber der Allianz –, hat unsere Einschätzung jüngst bestätigt. Er stellte unmissverständlich klar, dass Betriebsschließungen durch Verordnungen und Allgemeinverfügungen der zuständigen Behörden versichert sind. Der Versicherungsfall setze auch nicht voraus, dass es in einem betroffenen Unternehmen zu Krankheits- oder Verdachtsfällen gekommen sei. Es sei unerheblich, dass COVID-19 in den Versicherungsbedingungen nicht explizit genannt sei, so Wetzel. Die HDI hat demgemäß ihre Einstandspflicht erklärt.

Diese Haltung der HDI ist sicher nicht einer besonderen sozialen Verantwortung für eine gesamtgesellschaftliche Problematik, sondern der nüchternen Bewertung der Rechtslage geschuldet.

Krefeld, den 27.04.2020

Dr. Eugène Beaucamp

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