Vermittlung von Tierschutzhunden aus dem Ausland
§ 11 I S. 1 Nr. 5 TierSchG Vermittlung von Tierschutzhunden aus dem Ausland (Rechtsanwalt , Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, , § 11 I S. 1 Nr. 5 TierSchG Tierschutzvereine, Auslandstierschutz, Erlaubnis, Nebenbestimmungen, Anwalt für Tierschutzrecht)
Tierschutzorganisationen, die Hunde der Katzen aus dem Ausland nach Deutschland verbringen und hier vermitteln, bedürfen der Erlaubnis nach § 11 I S. 1 Nr. 5 TierSchG. Wir beraten und vertreten Sie im Erlaubnisverfahren z.B. in Bezug auf den Sachkundenachweis, das Vermittlungskonzept/organisatorische Strukturen und vieles mehr. Nach Erteilung der Erlaubnis beraten und vertreten wir Sie im Falle rechtswidriger Auflagen oder anderer Nebenbestimmungen wie der Befristung der Erlaubnis. Die Veterinärämter versuchen zunehmend, die Vermittlungstätigkeit von Tierschutzorganisationen durch eine Vielzahl von oft rechtswidrigen Auflagen zu erschweren. Wir verfügen über de Erfahrung und Kompetenz, Ihre Rechte hiergegen effektiv durchzusetzen.