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WIRTSCHAFTSRECHT

„Wirtschaftsrecht“ ist ein schillernder Begriff, für den es nicht die eine, allgemein anerkannte Definition gibt. „Wirtschaftsrecht“ hat den Charakter eines Oberbegriffs für eine Vielzahl von Rechtsgebieten, die Bezug zu Wirtschaft haben. Unser Leistungsspektrum deckt insbesondere die Bereiche Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, gewerbliches Mietrecht und Individualarbeitsrecht ab.

Wir begleiten Sie z.B. bei der Gründung von Gesellschaften, Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern, Steueroptimierung von Sachverhalten, Begleitung von Außenprüfungen, Steuerstreitigkeiten mit der Finanzverwaltung, Konzeption von Mietverträgen, Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern, Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Wir vertreten Sie bundesweit vor allen Zivil-, Finanz- und Arbeitsgerichten.