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VERTRAGSRECHT

Vertragsrecht ist ein weites Feld und bedarf der auf den Einzelfall abgestimmten Beratung.

Zunächst geprüft werden, ob überhaupt ein Vertrag vorliegt. Ein Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Häufig schließen die Parteien nicht ausdrücklich einen Vertrag, sondern dieser kommt durch schlüssiges Handeln zustande. In den meisten Fällen bedarf es zu einem Vertragsschluss auch nicht einmal der Schriftform. Kaufen Sie z.B. einen Welpen, schließen Sie über diesen einen Kaufvertrag, auch wenn Sie nur mündliche Verabredungen getroffen haben.
Allerdings werden Verträge häufig schriftlich abgeschlossen. Regelmäßig findet sich hier viel Kleingedrucktes, oft in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), deren Bedeutung viele Laien nicht überblicken. Solche AGB können aus vielen Gründen unwirksam sein, was wir für Sie prüfen können. Auf der anderen Seite können wir aber auch Verträge und rechtssichere AGB entwerfen, damit mitunter langwierige Rechtsstreitigkeiten erst gar nicht auftreten.

Zudem kann es bei der Abwicklung des Vertrages zu vielfältigen Leistungsstörungen kommen. So kann es sein, dass Sie einen Vertrag geschlossen haben, Ihr Vertragspartner aber seine Leistung gar nicht erbringt. Dann kann auch ein strafrechtliches Vorgehen wegen Betruges in Frage kommen, wobei der Rechtsanwalt natürlich auch als Verteidiger fungieren kann. Ebenso kann es sein, dass die erbrachte Leistung mangelhaft ist. Hier ist es wichtig, die Besonderheiten eines Vertrages, z.B.bei Bezug zu Pferden zu beachten.

Die kaufrechtlichen Vorschriften finden auch auf Pferde Anwendung, allerdings modifiziert durch die Rechtsprechung. Diese berücksichtigt, dass ein Pferd nun einmal etwas anderes ist als eine Sache, z.B. bei der häufig entscheidenden Frage, ob ein Tier „mangelhaft“ ist. Diese Rechtsprechung kennt ein Rechtsanwalt, der sich im Pferderecht oder Tierrecht spezialisiert hat. Liegt danach tatsächlich eine mangelhafte Leistung vor, stellt sich die Frage, wie man am sinnvollsten weiter vorgeht. Hier kann es über eine Nachbesserung bis hin zur Beendigung und Rückabwicklung des Vertrages vieles geben, was in Betracht kommt.
Viele vertragliche Gestaltungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen mehreren Parteien für lange Zeit. Gerade deshalb empfehlen Anwälte im Vertragsrecht eine Beratung vor Abschluss von Verträgen, insbesondere gerade bei Verkauf oder Kauf von hochpreisigen Pferden. Gerade wenn Sie als Nichtjurist Zweifel an der Geltung von bestimmten Vertragsklauseln haben oder diese nicht verstehen, ist der Rat eines erfahrenen Vertragsrechtsanwalts besonders wichtig.

Kommt es später im Vertragsrecht durch fehlerhafte oder unvollständige Verträge zu rechtlichen Problemen, entstehen häufig langwierige und teure rechtliche Auseinandersetzungen. Es kann deshalb im Vertragsrecht mehr als empfehlenswert sein, einen wichtigen Vertrag von Anfang an rechtsanwaltlich gestalten zu lassen.
Im Zivilrecht hat Vertragsrecht ein großes Gewicht, denn es ist Ausdruck der Privatautonomie.

Unsere langjährige und umfassende bundesweite Tätigkeit im Vertragsrecht sichert eine kompetente und sachgerechte Beratung. Zu unserem Portfolio gehören die Erstellung und Überprüfung von Pferdekaufverträgen, Pferdeleasingverträgen, Pferdeausbildungsverträgen, Berittverträgen, Einstellverträgen, Hundekaufverträgen, Hundeausbildungsverträge, Schutzverträge, Pflegeverträge und vieles mehr. Sprechen Sie uns gerne an!