Betriebsschließung wegen Corona / Covid-19
Viele Versicherer verweigern ihren Versicherungsnehmern in der für sie aktuell existenzbedrohenden Situation aufgrund der Corona-Pandemie vertragliche Leistungen aus Betriebsschließungsversicherungen und unterbreiten ihren Kunden wie die Allianz Versicherungs-AG ein „Kulanzangebot“ in Höhe von 15 % der vertraglichen Versicherungsleistung, mit dem sich die Versicherer von ihrer Einstandspflicht freikaufen wollen. Hotels, Restaurants, Bars, Fitnessstudios und viele andere Betriebe, die aufgrund von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz schließen mussten, werden damit von der Versicherungswirtschaft „im Regen stehen gelassen“.
Die betroffenen Betriebe, die gerade für diese Fälle eine Betriebsschließungsversicherung geschlossen haben, fragen sich zu Recht, weshalb sie über viele Jahre ihre Beiträge gezahlt haben, wenn die Versicherung Sich dann nicht für eintrittspflichtig erklärt. Die Argumente der Versicherungen sind nach unserem Dafürhalten nicht stichhaltig. Wir haben dies in unserem Corona-Blog erläutert.
Wir sind der Meinung, dass die Argumentation der Versicherungen für eine Vielzahl von Verträgen nicht trägt und die Versicherungen versuchen, sich aus ihrer Verantwortung zu stehlen.
Wie können wir Ihnen helfen?
Waren Sie aufgrund der Corona-Pandemie verpflichtet, Ihren Betrieb zu schließen und haben Sie eventuell eine Betriebsschließungs-, Veranstaltungssausfall-, Event-, Betriebsausfall- oder auch Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen? Dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir prüfen Ihren Vertrag.